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Ist Ihr Pkw vollkaskoversichert, dann können Sie den Zeitraum für die Neuwertentschädigung erweitern. Wir erstatten Ihnen den Neupreis bei Totalschaden, Zerstörung oder bei Diebstahl innerhalb von 36 Monaten nach der Erstzulassung.

Voraussetzungen u.a.:

  • Sie sind der erste Besitzer oder haben das Fahrzeug als Tageszulassung erworben

  • Sie haben das Fahrzeug zur Eigenverwendung angeschafft

Wechselprämie nach einem Totalschaden oder Diebstahl
In der Vollkaskoversicherung zahlt Ihnen DA Direkt, sofern Sie nach einem Totalschaden oder Diebstahl Ihres Pkw mit Verbrennungs- oder Plug-in-Hybrid-Motor auf ein neues Elektroauto umsteigen, zusätzlich zur Entschädigungsleistung des Neuwerts eine Wechselprämie von 2.000 Euro.