Ist dein Pkw vollkaskoversichert, dann kannst du den Zeitraum für die Neuwertentschädigung erweitern. Wir erstatten dir den Neupreis bei Totalschaden, Zerstörung oder bei Diebstahl innerhalb von 36 Monaten nach der Erstzulassung.
Voraussetzungen u.a.:
- Du bist der erste Besitzer oder hast das Fahrzeug als Tageszulassung erworben
- Du hast das Fahrzeug zur Eigenverwendung angeschafft
Wechselprämie nach einem Totalschaden oder Diebstahl
In der Vollkaskoversicherung zahlt dir DA Direkt, sofern du nach einem Totalschaden oder Diebstahl deines Pkw mit Verbrennungs- oder Plug-in-Hybrid-Motor auf ein neues Elektroauto umsteigst, zusätzlich zur Entschädigungsleistung des Neuwerts eine Wechselprämie von 2.000 Euro.