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Leistungsbegrenzungen

Die maximale Erstattungshöhe variiert je nach Laufzeit der Versicherung. Die Maximalbeträge gelten abzüglich bereits ausgezahlter Leistungen aus Vorjahren.

Vorteil: Die maximale Erstattungshöhe findet keine Anwendung bei den OP-Kosten nach einem Verkehrsunfall. Dies gilt nicht für Behandlungen in Folge von (verkehrs-) unfallbedingten Ereignissen.

  • Komfort
    • Maximale Erstattungshöhe
    • im 1. Jahr 350 €
    • in den ersten 2 Jahren 750 €
    • ab dem 3. Jahr unbegrenzt
  • Premium
    • Maximale Erstattungshöhe
    • im 1. Jahr 450 €
    • in den ersten 2 Jahren 900 €
    • ab dem 3. Jahr unbegrenzt
  • Premium Plus
    • Maximale Erstattungshöhe
    • im 1. Jahr 550 €
    • in den ersten 2 Jahren 1.100 €
    • ab dem 3. Jahr unbegrenzt