Leistungsbegrenzungen
Die maximale Erstattungshöhe variiert je nach Laufzeit der Versicherung. Die Maximalbeträge gelten abzüglich bereits ausgezahlter Leistungen aus Vorjahren.
Vorteil: Die maximale Erstattungshöhe findet keine Anwendung bei den OP-Kosten nach einem Verkehrsunfall. Dies gilt nicht für Behandlungen in Folge von (verkehrs-) unfallbedingten Ereignissen.
- Komfort
- Maximale Erstattungshöhe
- im 1. Jahr 350 €
- in den ersten 2 Jahren 750 €
- ab dem 3. Jahr unbegrenzt
- Premium
- Maximale Erstattungshöhe
- im 1. Jahr 450 €
- in den ersten 2 Jahren 900 €
- ab dem 3. Jahr unbegrenzt
- Premium Plus
- Maximale Erstattungshöhe
- im 1. Jahr 550 €
- in den ersten 2 Jahren 1.100 €
- ab dem 3. Jahr unbegrenzt