Tarifdetails Premium
Leistungen
- 💉 Zahnbehandlung
Wir übernehmen die Kosten für Zahnbehandlungen, die nicht von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Dazu zählen beispielsweise:
- Füllungen, u.a. Kunststoff- und Kompositfüllungen
- Einlagefüllungen (Inlays, Onlays und Overlays)
- Wurzel- und Parodontosebehandlungen
- Mikroinvasive Kariesinfiltration
- Aufbissbehelfe und Schienen
- Erstattung
- Im Zahnarzt-Netzwerk 100 %
- Außerhalb Zahnarzt-Netzwerk 90 %
Ihr Vorteil: Im Falle unfallbedingter zahnärztlicher Behandlungen übernehmen wir immer 100 % Ihrer Kosten.
- 🦷 Zahnersatz
Wir übernehmen die Kosten für Zahnersatz, die nicht von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Dazu zählen beispielsweise:
- Kronen und Brücken inklusive Verblendungen auch für die hinteren Backenzähne
- Voll- und Teilprothesen
- Implantate einschließlich Knochenaufbau und auf Implantaten getragener Zahnersatz
- Reparatur von Zahnersatz
- Erstattung
- Im Zahnarzt-Netzwerk 100 %
- Außerhalb Zahnarzt-Netzwerk 90 %
Ihr Vorteil: Im Falle unfallbedingter zahnärztlicher Behandlungen übernehmen wir immer 100 % Ihrer Kosten.
- 🪥 Zahnprophylaxe (z.B. professionelle Zahnreinigung)
Wir erstatten Ihnen immer 100 % für Zahnprophylaxe (z.B. professionelle Zahnreinigung), unabhängig von der Höhe der Rechnung, innerhalb unseres Zahnarzt-Netzwerks. Außerhalb des Zahnarzt-Netzwerks erstatten wir Ihnen zweimal im Jahr 90 € pro Behandlung.
- Erstattung 2 x pro Jahr
- Im Zahnarzt-Netzwerk 100 %
- Außerhalb Zahnarzt-Netzwerk 90 €
Zur Zahnprophylaxe zählen folgende Leistungen:
- Professionelle Zahnreinigung (PZR)
- Fissurenversiegelung
- Fluoridierung
- Speicheltest zu Keimbestimmung (Bakterien-/DNA-Test)
- Politur der Zähne
- Kariesrisikodiagnostik
- Erstellung eines Mundhygienestatus oder
- Kontrolle des Übungserfolges
- 🌟️ Kieferorthopädie
Wir übernehmen die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen für Erwachsene und Kinder.
Zu den erstattungsfähigen zahnärztlichen Aufwendungen für Kieferorthopädie (jeweils inklusive zahntechnischer Leistungen) zählen beispielsweise:
- Brackets aus Metall, Keramik oder Kunststoff
- Unsichtbare Zahnspange (Aligner-Therapie)
- Festsitzender Retainer
- Festsitzender Lückenhalter
- Lingualtechnik
- Farbige und farblose Bögen/Teilbögen
- Erstattung
- Im Zahnarzt-Netzwerk 100 %
- Außerhalb Zahnarzt-Netzwerk 90 %
- Höchstbetrag
- Erwachsene 1.800 €
- Kinder mit leichten Fehlstellungen (KIG 1 und 2) 1.800 €
- Kinder mit mittleren bis schweren Fehlstellungen (KIG 3 bis 5) unbegrenzt
Ihr Vorteil: Im Falle unfallbedingter kieferorthopädischer Behandlungen übernehmen wir immer 100 % Ihrer Kosten.
- 🚑 Zahnschäden durch Unfall
Im Falle unfallbedingter zahnärztlicher Behandlungen übernehmen wir 100 % Ihrer Kosten in allen Tarifen. Beachten Sie, dass diese Absicherung ausschließlich für Unfälle gilt, die nach Beginn der Versicherung eintreten.
- Erstattung
- Im Zahnarzt-Netzwerk 100 %
- Außerhalb Zahnarzt-Netzwerk 100 %
- 🧒 Beitragsfreie Mitversicherung für Kinder
Mit der beitragsfreien Mitversicherung von Kindern bieten wir Ihnen einen umfassenden Unfallschutz für Ihre Kleinen. Im Falle unfallbedingter zahnärztlicher Behandlungen sind Ihre Kinder kostenfrei mitversichert
Dies umfasst zahnerhaltende, zahnersetzende und kieferorthopädische Maßnahmen – ganz ohne Beitrag für Sie als Elternteil. Beachten Sie, dass diese Absicherung ausschließlich für Unfälle gilt, die nach Beginn der Versicherung des Kindes eintreten. Eine Zahnstaffel findet bei der beitragsfreien Mitversicherung von Kindern keine Anwendung.
Die beitragsfreie Mitversicherung startet unmittelbar ab dem Folgetag, an dem Sie uns die Mitteilung über die Versicherung Ihres Kindes zukommen lassen.
Ihre Vorteile
- Zahnarzt-Netzwerk
Unser Zahnarzt-Netzwerk ist ein Verbund ausgewählter Zahnärzte. Deutschlandweit gehören bereits mehr als 500 qualitätsgeprüfte Zahnärzte dazu.
Wichtig:
Sie können sich selbstverständlich auch weiterhin von Ihrem Hauszahnarzt behandeln lassen.Lassen Sie sich von einem Zahnarzt in unserem Netzwerk behandeln, erhöhen wir Ihre Kostenerstattung:
Zahnarzt in Ihrer Nähe finden
(Weiterleitung zu Google Maps) - Monatlich kündbar
Bei Nichtinanspruchnahme unserer Leistungen können Sie den Versicherungsschutz zum Monatsende kündigen.
Nach Auszahlung der ersten Leistung besteht der Versicherungsschutz für eine Mindestvertragsdauer von 24 Monaten.
- Keine Gesundheitsfragen und Wartezeit
Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchten, müssen Sie bei vielen Versicherern zahlreiche Fragen rund um Ihre Zahngesundheit beantworten.
DA Direkt verzichtet auf Gesundheitsfragen und Wartezeiten.
Wir bieten Ihnen eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeiten, die sofort ab Versicherungsbeginn leistet.
Erstattungen und Beiträge
- Beitragsentwicklung
Die Höhe des Beitrages ist nach Altersstufen gestaffelt und richtet sich nach dem Alter der versicherten Person.
- 0 - 20 Jahre 13,90 €
- 21 - 30 Jahre 16,90 €
- 31 - 40 Jahre 27,90 €
- 41 - 50 Jahre 38,90 €
- 51 - 60 Jahre 52,90 €
- Ab 61 Jahre 54,90 €
- Leistungsbegrenzungen (Zahnstaffel)
Die maximale Erstattungshöhe steigt mit der Laufzeit der Versicherung. Die Maximalbeträge gelten abzüglich bereits ausgezahlter Leistungen aus Vorjahren.
- Maximale Erstattungshöhe:
- im ersten Jahr1.100 €
- in den ersten 2 Jahren2.200 €
- in den ersten 3 Jahren3.300 €
- in den ersten 4 Jahren4.400 €
- ab dem 5 Jahrunbegrenzt
Ihr Vorteil: Die maximale Erstattungshöhe findet keine Anwendung auf Zahnprophylaxe sowie Erstattungen, die nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind.
Downloads
- Versicherungsbedingungen (PDF)